Elektrische Anlagen sind für nahezu jeden Betrieb unverzichtbar. Beleuchtung, Maschinen, Computer, Werkzeuge und Gebäudetechnik müssen zuverlässig funktionieren. Gleichzeitig können beschädigte oder fehlerhafte Anlagen eine Gefahr für Beschäftigte darstellen und Betriebsunterbrechungen verursachen.
Deshalb reicht es nicht aus, eine elektrische Anlage einmal fachgerecht zu installieren. Ihr ordnungsgemäßer Zustand muss während des Betriebs erhalten und durch geeignete Prüfungen kontrolliert werden. SuS Smarte Energie bietet hierfür Leistungen im Prüf- und Messwesen sowie Lösungen für gewerbliche und industrielle Elektroanlagen an.
Die DGUV Vorschrift 3 trägt den Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie richtet sich an Unternehmen und regelt grundlegende Anforderungen an den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und in diesem Zustand erhalten werden. Prüfungen sind grundsätzlich vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in bestimmten Zeitabständen vorgesehen. Sie müssen durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht erfolgen.
Im betrieblichen Alltag wird zwischen unterschiedlichen Prüfobjekten unterschieden.
Hierzu zählen beispielsweise:
Das sind Geräte, die während der Nutzung bewegt oder leicht an einen anderen Ort gebracht werden können, zum Beispiel:
Auch angemietete, geliehene oder im Unternehmen geduldete private Geräte können bei der Organisation der elektrischen Sicherheit berücksichtigt werden müssen. Die DGUV Information 203-071 behandelt ausdrücklich ortsveränderliche Betriebsmittel sowie elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Unternehmen.
Die organisatorische Verantwortung liegt beim Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass ausschließlich sichere und für den vorgesehenen Einsatz geeignete Anlagen und Betriebsmittel verwendet werden.
Dazu gehört unter anderem:
Fehlt im Unternehmen die notwendige Fachkenntnis, sollte eine Elektrofachkraft oder eine entsprechend qualifizierte Prüfperson in die Organisation einbezogen werden.
Eine pauschale Prüffrist, die für jedes Unternehmen und jedes Gerät gleichermaßen gilt, gibt es nicht. Die Fristen müssen so gewählt werden, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig erkannt werden.
Grundlage ist die konkrete betriebliche Situation. Berücksichtigt werden beispielsweise:
Ein Werkzeug auf einer Baustelle ist anderen Belastungen ausgesetzt als ein Monitor in einem Büro. Auch elektrische Anlagen in Werkstätten, Produktionshallen oder feuchten Bereichen benötigen eine individuelle Betrachtung. Die Prüffristen werden daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und bei Bedarf angepasst.
Der konkrete Ablauf richtet sich nach dem Prüfobjekt und den geltenden technischen Regeln. Typischerweise umfasst die Prüfung mehrere Schritte.
Zunächst wird geprüft, ob äußerlich erkennbare Mängel vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise beschädigte Gehäuse, lockere Bauteile, ungeeignete Leitungen oder erkennbare thermische Belastungen.
Anschließend werden vorhandene Schutz- und Schaltfunktionen getestet. Dabei wird kontrolliert, ob die Anlage bestimmungsgemäß reagiert und sicher bedient werden kann.
Je nach Anlage werden relevante elektrische Werte gemessen. Die Messungen helfen dabei, Fehler zu erkennen, die bei einer reinen Sichtkontrolle nicht sichtbar wären.
Die Ergebnisse werden fachlich bewertet und nachvollziehbar dokumentiert. Werden Mängel festgestellt, müssen geeignete Maßnahmen definiert und umgesetzt werden. Die DGUV stellt hierfür unter anderem Hinweise zur Organisation, Kennzeichnung und Dokumentation sowie Muster für Prüfberichte bereit.
Ein Prüfprotokoll hält fest, welche Anlage geprüft wurde, wann die Prüfung stattgefunden hat, wer sie durchgeführt hat und welches Ergebnis festgestellt wurde.
Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt Unternehmen dabei:
Eine Prüfplakette kann den nächsten Termin sichtbar machen, ersetzt jedoch nicht die vollständige Dokumentation.
Nicht nur regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind relevant. Wird eine elektrische Anlage erweitert, instand gesetzt oder wesentlich verändert, muss vor der Wiederinbetriebnahme überprüft werden, ob sie ordnungsgemäß und sicher funktioniert.
Das betrifft beispielsweise:
SuS Smarte Energie verbindet Komplettinstallationen und Erweiterungen mit dem notwendigen Prüf- und Messwesen. Dadurch können Planung, Ausführung, Kontrolle und Dokumentation aufeinander abgestimmt werden.
Die DGUV-V3-Prüfung ist keine reine Formalität. Sie hilft dabei, elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, die Betriebssicherheit zu verbessern und ungeplante Ausfälle zu vermeiden.
Entscheidend sind eine fachgerechte Organisation, angemessene Prüffristen, qualifizierte Prüfpersonen und eine saubere Dokumentation. SuS Smarte Energie unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Bewertung elektrischer Anlagen sowie bei notwendigen Erweiterungen, Instandsetzungen und Industrieanwendungen.
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